Leinenpflicht in der Brut- und SetzzeitB

Bericht und Fotos von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden möchte zusammen mit den Hegeringen alle Hundebesitzer auf die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit hinweisen. In Niedersachsen herrscht vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres die sogenannte Brut- und Setzzeit. Während dieser Zeit müssen Hunde in der freien Natur an der Leine geführt werden.

Diese Regelung dient dazu, Wildtiere und deren Nachwuchs zu schützen, da sie während der Brut- und Setzzeit besonders empfindlich sind. Hunde, die frei herumlaufen können, stellen eine Gefahr für Tiere wie Rehkitze, Hasen oder Bodenbrüter dar. Aber auch für den Menschen kann es gefährlich werden, wenn ein Hund aufgescheucht wird und wild umherläuft.

Die Leinenpflicht gehört somit zu den wichtigsten Regelungen des Naturschutzes und hilft dabei, dass Mensch und Tier gemeinsam in der Natur leben können. Wir bitten daher alle Hundebesitzer in unserer Gemeinde, sich an diese Regelungen zu halten und ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen.

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Etwaige Verstöße gegen diese Bestimmung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Buß- oder Verwarngeldern geahndet werden können.

Wir möchten uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bedanken.